Kostenübernahme
Privatversicherte, Beihilfeberechtigte
Die Kosten für eine Verhaltenstherapie werden in der Regel von den privaten Krankenversicherungen bzw. der Beihilfe übernommen. In welchem Ausmaß die Versicherung die Kosten übernimmt, hängt von der jeweiligen Police ab und muss im Einzelfall geklärt werden. Ich empfehle Ihnen, sich frühzeitig mit Ihrer Privatversicherung und/oder Beihilfestelle in Verbindung zu setzen, um Informationen über die Bedingungen der Kostenübernahme für eine Verhaltenstherapie einzuholen. Hierbei bin ich gerne behilflich. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenverordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Gesetzlich Krankenversicherte:
Gesetzlich Krankenversicherte können in meiner Praxis in Traben-Trarbach Termine erhalten. Wie bei anderen Psychotherapiepraxen mit Kassenzulassung auch werden dort die Behandlungskosten von der gesetzlichen Krankenkasse getragen.
Selbstzahler:
Die Kostensätze werden individuell im Rahmen der Gebührenverordnung für Psychotherapeuten vereinbart.